Förderprogramme der Europäischen Union

Winterdienst

VORWORT

Vom 1. November bis 31. März übernehmen wir für Sie die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Straßen, Radwegen, Parkplätzen und sonstigen Flächen gemäß Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Hansestadt Stendal in der jeweils gültigen Fassung.
Unsere Mitarbeiter, die teilweise schon seit Firmengründung bei uns beschäftigt sind, verfügen über hervorragende Ortskenntnis und hohe Motivation, da sie das ganze Jahr über bei uns als Vollzeitkräfte beschäftigt sind.
Unser Unternehmen besitzt speziell für den Winterdiensteinsatz eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe.


WINTERDIENST

In unserem modernen Fuhrpark befinden sich 14 Fahrzeuge mit Räumschild und Streuvorrichtung. Daneben verfügen wir über etliche weitere Fahrzeuge, mit denen Mitarbeiter zu solchen Einsatzorten fahren, die manuell bearbeitet werden müssen.
Ein über die Wintermonate abonniertes Glättewarnsystem für Stendal, die Einbindung eines Wachschutzunternehmens sowie zusätzliche Kontrollfahrten gewährleisten einen aktuellen Überblick über die Wettersituation.
Wir erstellen Ihnen nach Aufmaß kostenlos ein Angebot für Ihren individuellen Pauschalvertrag für die Wintersaison.

Leistungsauszug

  • räumen und / oder streuen aller der Liegenschaft zuzuordnenden Gehwege, Straßen, Radwege, sonstigen Flächen, Treppen usw. gemäß Kundenvorgabe, mindestens jedoch nach den Bestimmungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Hansestadt Stendal in der jeweils gültigen Fassung
  • Streugutbeseitigung am Ende der Wintersaison (bei Saisonverträgen)
  • eingeschlossene Haftpflichtversicherung



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